Kinga Wujke

Psychologische Beraterin

Kinga Wujke

Therapeut, Psychiater – Was denn nun?!

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Ich melde mich endlich wieder. Wie sehr habe ich das Schreiben vermisst.

Es gab allerdings einen guten Grund, warum ich mich zurückziehen musste. Ich habe für eine wichtige Prüfung gelernt und, was soll ich sagen, ich habe bestanden. Juuhuu!

Es waren Jahre voller Lernen, Merkzetteln in der ganzen Wohnung, Seminaren, Lerngruppen und und und…

Nun fragst du dich bestimmt, um welche Prüfung es denn eigentlich ging. Genau das brachte mich auf die Idee dieses neuen Beitrages. Ich habe die Prüfung zum Heilpraktiker für Psychotherapie abgelegt.

Was genau das jetzt ist?

Genau das möchte ich heute erklären 😊

Auf der Fahrt zu meinem Prüfungsort unterhielt ich mich mit meinem besten Freund über die Bezeichnung. Sie besteht aus Heilpraktiker und Psychotherapie. Beide Begriffe sagen dir vielleicht etwas. Aber in Kombination dann doch vielleicht nicht. Dafür würde ich gerne ein wenig ausholen und erklären, welche Möglichkeiten zur Behandlung es bei psychischen Leiden gibt und welche Rolle genau meine Berufsbezeichnung dabei spielt.

Beginnen wir ganz einfach.

Dir sind sicherlich folgende Bezeichnungen bekannt:

  • Psychiater
  • Psychologe
  • Psychotherapeut
  • Heilpraktiker für Psychotherapie
  • Psychologischer Berater

Die griechisch sprechenden Personen unter uns haben es bei dem Begriff „Psychiater“ einfacher. Denn die Bezeichnung verrät schon worum es sich handelt: Psyche = Seele, iatrós = Arzt. Es ist also der Seelenarzt. Ein Arzt hat Medizin studiert und falls er dann noch die Facharztrichtung Psychiatrie und Psychotherapie gewählt hat, wird aus dem Arzt ein Psychiater. Dieser darf Medikamente verschreiben, Krankschreibungen ausstellen und psychische Leiden therapieren, sowohl medikamentös als auch psychotherapeutisch.

Ein Psychologe hat ein abgeschlossenes Psychologiestudium. Damit darf es allerdings noch nicht gleich therapieren. (Dazu unten mehr)

Man kann mit diesem Abschluss allerdings viele andere Berufe anstreben. Beispielsweise werden häufig in großen Unternehmen Organisationspsychologen eingesetzt, andere wiederum gehen in den pädagogischen Bereich oder in die Rechtspsychologie als Gutachter. Macht ein Psychologe hingegen nach seinem Abschluss eine Therapeutenausbildung, so kann er Psychologischer Psychotherapeut werden.

Das sind diejenigen, die sich meist auf eine oder einige wenige Therapieformen spezialisieren und zu denen du dann gehen kannst, wenn du eine Psychotherapie möchtest. (Psychotherapie kannst du natürlich auch bei einem Psychiater machen)

Wesentlicher Unterschied zwischen einem psychologischen Psychotherapeuten und einem Psychiater ist der, dass der Psychotherapeut keine Medikamente verschreiben oder körperliche Untersuchungen durchführen darf. Dazu fehlt dann nämlich das Medizinstudium. Der psych. Psychotherapeut kann allerdings eine Kassenzulassung erlangen und darf dann therapieren und dies über die Krankenkassen abrechnen. Das soll heißen, wenn du eine Überweisung zu einem Therapeuten bekommst, kannst du mit dieser zu einem psych. Psychotherapeuten gehen. Dieser beantragt, nach nötiger Einschätzung, eine Therapie bei deiner Krankenkasse und diese wird dann im besten Fall übernommen.

Kassenzulassungen sind allerdings begrenzt, denn diese richten sich nach den Einwohnerzahlen der jeweiligen Region. Deshalb kommen auch die sehr langen Wartezeiten zu Stande.

Dann gibt es noch die Heilpraktiker begrenzt auf das Gebiet Psychotherapie. Manche nennen sie auch die „kleinen Heilpraktiker“.

Psychotherapeuten nach dem Heilpraktikergesetz sind befähigt, „Heilkunde beschränkt auf dem Gebiet der Psychotherapie“ auszuüben. Um die Heilerlaubnis zu erlangen müssen zwei Prüfungen abgelegt werden. Zunächst wird das Wissen schriftlich abgefragt und bei Bestehen der schriftlichen Prüfung folgt eine mündliche Überprüfung. Diese hat es ganz schön in sich und das ist auch gut so. Geprüft wird vor einem Gremium, welches aus Amtsärzten, Psychiatern, Psychotherapeuten, Heilpraktikern und Mitarbeitern des Gesundheitsamtes bestehen kann.

Psychotherapeutische Heilpraktiker dürfen nicht über die gesetzliche Krankenkasse abrechnen und fungieren zum größten Teil als Privatpraxen. Es gibt einige private Krankenkassen, die Heilpraktikerbehandlungen teilweise übernehmen.

Es gibt auch viele studierte Psychologen, die sich gegen die Therapeutenausbildung entscheiden und dann ebenfalls einen Heilpraktiker für Psychotherapie machen, um Patienten therapieren zu dürfen.

Zu guter Letzt gibt es psychologische Berater. Diese sind klar abzugrenzen von den zuvor erläuterten Zweigen.

Psychologische Berater dürfen nur beraten und niemals Personen mit Krankheitswert behandeln

Was heißt das also: Berater haben keine Heilerlaubnis. Sie legen keine Prüfung vor einer offiziellen Stelle ab, die Bezeichnung ist nicht geschützt. In diesem Fall kommt es auf die persönlichen Kompetenzen an und darauf, was der Klient benötigt. Beraten oder coachen kann man beispielweise bei temporären Lebenskrisen, Liebeskummer oder beruflichen Sackgassen. Sobald der Klient Symptome einer psychischen Störung aufweist, muss der psychologische Berater die Arbeit beenden und den Klienten an einen oben genannten Behandler verweisen.

Jetzt dürfte es etwas klarer sein, wer was macht, oder? Zur Übersicht habe ich es nochmal kurz zusammengefasst:

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